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außergerichtes Schuldenbereinigungsverfahren

Wird auch als außergerichtlicher Einigungsversuch (AEV) bezeichnet. Dieses Verfahren ist ein vorgeschriebener Bestandteil beim Verbraucherinsolvenzverfahren. Bevor der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiung gestellt werden kann, muss zunächst eine außergerichtliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern versucht werden. Erst wenn diese gescheitert ist, kann der Antrag gestellt werden. Das Scheitern muss von einer geeigneten Person (z.B. Rechtsanwalt) oder Stelle (Schuldnerberatungsstelle) bescheinigt werden.

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