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Regelinsolvenz

Eine Regelinsolvenz ist in etwa das Gleiche wie eine Verbraucherinsolvenz. Der entscheidende Unterschied dabei ist, dass eine Privatperson (ein Verbraucher) durch ein außergerichtliches Schuldnerbereinigungsverfahren muss, bevor er beim zuständigen Amtsgericht ein gerichtliches Verfahren beantragen kann. Für Gewerbetreibende, Selbständige usw. ist dies nicht erforderlich.

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